Legionellenprüfung für Vermieter – Pflicht nach der Trinkwasserverordnung

Die Legionellenprüfung im Trinkwasser ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung für viele Vermieter, Eigentümer und Hausverwaltungen in Deutschland. Ziel ist es, die Trinkwasserqualität zu überwachen und Bewohner vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Die Grundlage dafür bildet die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

Legionellen sind Bakterien, die sich besonders in Warmwasseranlagen, Warmwasserspeichern und Rohrleitungen vermehren können. Gelangen sie über feinste Wassertröpfchen – beispielsweise beim Duschen – in die Atemwege, können sie die Legionärskrankheit verursachen. Dabei handelt es sich um eine schwere Form der Lungenentzündung. In Deutschland werden jedes Jahr mehrere tausend Erkrankungen registriert.

Eine regelmäßige Legionellenprüfung durch ein zertifiziertes Labor hilft dabei, mögliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen einzuleiten. So bleibt Ihre Trinkwasseranlage hygienisch sicher und gesetzeskonform.

Warum ist die Legionellenprüfung so wichtig?

Die regelmäßige Legionellenprüfung im Trinkwasser bietet mehrere wichtige Vorteile für Eigentümer und Vermieter:

Gesundheitsschutz
Die Untersuchung schützt Bewohner und Nutzer vor gesundheitlichen Risiken durch Legionellen.

Gesetzliche Sicherheit
Sie erfüllen Ihre Pflichten gemäß der Trinkwasserverordnung und vermeiden mögliche Bußgelder.

Haftungsminimierung
Regelmäßige Prüfungen reduzieren das Risiko von Haftungsansprüchen bei gesundheitlichen Schäden.

Früherkennung von Problemen
Belastungen im Trinkwassersystem können frühzeitig erkannt und behoben werden.

Wann ist eine Legionellenprüfung Pflicht?

Die Pflicht zur Legionellenprüfung ergibt sich aus der Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Ziel der Regelung ist es, die Trinkwasserhygiene zu sichern und gesundheitliche Risiken durch Legionellen zu vermeiden.

Gemäß § 31 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen Betreiber bestimmter Trinkwasseranlagen diese regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen, wenn es sich um eine sogenannte Großanlage zur Trinkwassererwärmung handelt und das Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird.

Eine Legionellenprüfung ist in der Regel erforderlich, wenn:

  • das Gebäude vermietet oder gewerblich genutzt wird (z. B. Mehrfamilienhäuser)

  • eine zentrale Trinkwassererwärmungsanlage vorhanden ist

  • der Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter Inhalt hat

  • oder sich mehr als 3 Liter Wasser in den Leitungen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle befinden

Die Definition einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung ergibt sich aus den technischen Regeln (z. B. DVGW-Arbeitsblatt W551), auf die sich die Trinkwasserverordnung bezieht.

In solchen Anlagen muss die Legionellenprüfung gemäß § 31 TrinkwV in der Regel alle drei Jahre durchgeführt werden.

Besonderheit bei öffentlichen Einrichtungen und Sportanlagen

Bei Anlagen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, gelten strengere Prüfintervalle.

Dazu zählen unter anderem:

  • Sportanlagen

  • Golfanlagen

  • Tennisanlagen

  • Vereinsheime

  • Fitnessstudios

  • öffentliche Gebäude mit Duschanlagen

Für solche Einrichtungen schreibt § 31 Trinkwasserverordnung in der Regel eine jährliche Untersuchung auf Legionellen vor.

Der Hintergrund ist, dass hier eine größere Anzahl von Nutzern mit der Trinkwasseranlage in Kontakt kommt und dadurch ein erhöhtes gesundheitliches Risiko bestehen kann.

Besonderheit bei Frischwasserstationen (FriWa)

Bei einer Frischwasserstation (FriWa) wird das Warmwasser im Durchlaufprinzip über einen Wärmetauscher erzeugt. Anders als bei klassischen Warmwasserspeichern wird kein Trinkwarmwasser bevorratet, sondern erst bei Bedarf erwärmt.

Der vorhandene Pufferspeicher gehört dabei nicht zur Trinkwasseranlage, da er lediglich Heizungswasser enthält. Für die Bewertung der Untersuchungspflicht ist daher nur der Trinkwasserinhalt der Leitung zwischen Frischwasserstation und Entnahmestelle relevant.

Hier greift die sogenannte 3-Liter-Regel, die sich aus den technischen Regeln zur Trinkwasserinstallation (u. a. DVGW-Arbeitsblatt W551) ergibt:

  • Liegt der Leitungsinhalt unter 3 Litern, besteht meist keine Pflicht zur Legionellenprüfung.
  • Überschreitet der Leitungsinhalt 3 Liter, kann eine Untersuchungspflicht bestehen.

Da bei Frischwasserstationen in Ein- und Zweifamilienhäusern (EFH/ZFH) die Leitungswege häufig sehr kurz sind, wird die 3-Liter-Grenze oft nicht erreicht, wodurch eine regelmäßige Legionellenprüfung in vielen Fällen entfällt.

  • Mepla 20 → ca. 0,2 Liter pro Meter

Wenn bei einem 3-Familienhaus z. B. eine 12 m lange Hauptleitung für das Warmwasser in 26 mm vorhanden ist:

  • 12m × 0,31 Wasserinhalt = ca. 3,8 Liter Wasserinhalt 
  • = Überschreitet der Leitungsinhalt 3 Liter, somit besteht eine Untersuchungspflicht.

 Für Geberit Mepla Rohrsystem mit 20 mm Außendurchmesser (typisches Mepla 20) hängt der Wasserinhalt vom Innendurchmesser ab. Bei diesem Rohr liegt der Innendurchmesser ungefähr bei 16 mm.

Der Wasserinhalt berechnet sich über das Zylindervolumen:

V=π×r2×LV = \pi \times r^2 \times LV=π×r2×L

  • Innendurchmesser ≈ 16 mm
  • Radius = 8 mm = 0,008 m
  • Länge = 1 m

V=π×(0,008)2×1V = \pi \times (0,008)^2 \times 1V=π×(0,008)2×1 V≈0,000201m3V \approx 0,000201\,m^3V≈0,000201m3

Ergebnis

  • ≈ 0,20 Liter Wasser pro laufendem Meter

Schnelle Übersicht

Rohr

Innen-Ø

Wasserinhalt

Mepla 16

~12 mm

~0,11 l/m

Mepla 20

~16 mm

~0,20 l/m

Mepla 26

~20 mm

~0,31 l/m

Professionelle Legionellenprüfung für Ihre Immobilie

Eine fachgerechte Legionellenprüfung für Vermieter stellt sicher, dass Ihre Trinkwasseranlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Proben werden an festgelegten Stellen der Warmwasseranlage entnommen und in einem akkreditierten Labor untersucht.

Mit einer regelmäßigen Legionellenprüfung nach Trinkwasserverordnung sorgen Sie für sichere Trinkwasserhygiene, schützen Ihre Mieter und erfüllen Ihre Betreiberpflichten.

Legionellenprüfung durch die ProCalor GmbH

Die Legionellenprüfung Ihrer Trinkwasseranlage gemäß Trinkwasserverordnung (§ 31 TrinkwV) kann zuverlässig durch die ProCalor GmbH durchgeführt werden.

Wir übernehmen für Sie:

  • fachgerechte Probenahme nach Trinkwasserverordnung

  • Zusammenarbeit mit akkreditierten Laboren

  • rechtssichere Dokumentation der Untersuchung

  • Beratung zur Untersuchungspflicht Ihrer Anlage

So stellen Sie sicher, dass Ihre Trinkwasseranlage den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre Bewohner bestmöglich geschützt sind.

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