Verdunstungs-Heizkostenverteiler: Umrüstung auf elektronische Funkgeräte bis 31.12.2026
Viele Bestandsgebäude sind noch mit Verdunstungs-Heizkostenverteilern ausgestattet. Diese Geräte erfassen den Heizverbrauch über die Verdunstung einer Messflüssigkeit und wurden über Jahrzehnte zur Verbrauchserfassung an Heizkörpern eingesetzt.
Durch die europäische Energieeffizienzrichtlinie und die novellierte Heizkostenverordnung haben sich die Anforderungen an die Verbrauchserfassung jedoch deutlich verändert. In Bestandsgebäuden müssen nicht fernablesbare Geräte zur Verbrauchserfassung bis spätestens 31. Dezember 2026 durch fernablesbare Geräte ersetzt oder entsprechend nachgerüstet werden. Grundlage ist § 5 Abs. 3 HeizkostenV.
Für Hausverwaltungen, Vermieter und Eigentümergemeinschaften bedeutet das: Verdunster und andere nicht fernablesbare Altgeräte sollten rechtzeitig ausgetauscht werden, damit die Heizkostenabrechnung auch künftig den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Sind Verdunstungs-Heizkostenverteiler noch zulässig?
Bei Neuinstallationen sind Verdunstungs-Heizkostenverteiler seit der Novellierung der Heizkostenverordnung nicht mehr zeitgemäß und erfüllen die Anforderungen an fernablesbare Verbrauchserfassung nicht. Seit Dezember 2021 dürfen grundsätzlich nur noch fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich verhältnismäßig ist. Bereits installierte, nicht fernablesbare Geräte müssen bis zum 31.12.2026 ausgetauscht oder nachgerüstet werden.
Verdunstungsgeräte können keine unterjährigen Verbrauchsinformationen bereitstellen und müssen vor Ort abgelesen werden. Elektronische Funk-Heizkostenverteiler ermöglichen dagegen eine moderne, digitale und stichtagsgenaue Verbrauchserfassung.
Warum müssen Verdunster ausgetauscht werden?
Die Umstellung auf elektronische Funk-Heizkostenverteiler dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie verbessert auch die Qualität der Verbrauchserfassung und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Wichtige Gründe für die Umrüstung sind:
- gesetzliche Pflicht zur fernablesbaren Messtechnik bis 31.12.2026
- keine jährliche Vor-Ort-Ablesung in den Wohnungen mehr erforderlich
- weniger Terminabstimmungen mit Mietern und Nutzern
- bessere Datenbasis für Heizkostenabrechnungen
- stichtagsgenaue Werte bei Nutzerwechseln
- geringeres Risiko von Schätzungen
- Grundlage für unterjährige Verbrauchsinformationen
- moderne Funk-Messtechnik für effiziente Abrechnungsprozesse
Gerade bei größeren Wohnanlagen und professionell verwalteten Immobilienbeständen bietet die Umstellung deutliche organisatorische Vorteile.
Elektronische Heizkostenverteiler mit Funkablesung
Elektronische Heizkostenverteiler erfassen die Wärmeabgabe am Heizkörper elektronisch. Bei Funkgeräten können die Verbrauchsdaten aus der Ferne ausgelesen werden, ohne dass Wohnungen für die Jahresablesung betreten werden müssen.
Das ist besonders vorteilhaft bei:
- Mehrfamilienhäusern
- Wohnanlagen
- Eigentümergemeinschaften
- vermieteten Immobilienbeständen
- Nutzerwechseln während des Jahres
- Hausverwaltungen mit vielen Liegenschaften
- Objekten mit hohem Abstimmungsaufwand bei der Ablesung
Die Funkablesung schafft eine zuverlässige Grundlage für eine transparente und moderne Heizkostenabrechnung.
Was passiert, wenn nicht rechtzeitig umgerüstet wird?
Werden die gesetzlichen Anforderungen an fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte nicht eingehalten, kann dies zu Beanstandungen und Kürzungsrechten führen. Nach § 12 HeizkostenV kann der Nutzer seinen Kostenanteil unter bestimmten Voraussetzungen kürzen. Für den Fall, dass entgegen den Vorgaben keine fernablesbare Ausstattung installiert ist, sieht § 12 HeizkostenV ein zusätzliches Kürzungsrecht von 3 % vor.
Für Vermieter und Hausverwaltungen ist eine rechtzeitige Umrüstung deshalb nicht nur technisch sinnvoll, sondern auch abrechnungsrechtlich wichtig.
ProCalor unterstützt bei der Umstellung auf Funk-Messtechnik
Die ProCalor GmbH unterstützt Hausverwaltungen, Vermieter, Eigentümergemeinschaften, Immobilieninvestoren und private Immobilieneigentümer bei der rechtzeitigen Umstellung von Verdunstungs-Heizkostenverteilern auf moderne elektronische Funk-Heizkostenverteiler.
Wir prüfen die vorhandene Messtechnik, planen den Geräteaustausch, koordinieren die Montage und sorgen für eine saubere Datenbasis für die künftige Heizkostenabrechnung. Durch den Einsatz moderner Funk-Messtechnik können Verbrauchswerte effizient erfasst und Abrechnungsprozesse deutlich vereinfacht werden.
Als Messdienst mit eigener Fachmontage, Erfahrung in komplexen Abrechnungssituationen und jährlich über 100.000 abgerechneten Einheiten begleitet ProCalor die Umrüstung zuverlässig und praxisnah.
