Legionellen durch Spülen beseitigen? Warum einfaches Spülen bei Legionellenbefall nicht ausreicht

„Lassen Sie einfach das heiße Wasser regelmäßig laufen, stellen Sie die Heizung auf 60 °C und dann verschwinden die Legionellen.“

Solche Empfehlungen erhalten Eigentümer, Hausverwaltungen und Bewohner gelegentlich von Heizungsbauern oder Sanitärinstallateuren, wenn bei einer Trinkwasseruntersuchung Legionellen nachgewiesen wurden.

Doch ist das tatsächlich ausreichend?

Die Antwort lautet: Bei einer bereits bestehenden, insbesondere systemischen Legionellenkontamination ist einfaches Spülen allein keine nachgewiesen ausreichende Sanierungsmaßnahme.

Regelmäßiger Wasseraustausch gehört zwar zu den wichtigsten Grundlagen der Trinkwasserhygiene. Ein bestehender Legionellenbefall kann jedoch zusätzliche Maßnahmen erfordern, die über das bloße Ablaufenlassen von Warmwasser hinausgehen.

Insbesondere bei einer Kontamination des Warmwasserspeichers, des Zirkulationssystems oder mehrerer Entnahmestellen müssen die Ursachen fachgerecht untersucht werden.

Die ProCalor GmbH – LegionellenKiller unterstützt Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen bei der Bewertung auffälliger Legionellenbefunde, der Planung geeigneter Folgemaßnahmen und der chemischen Desinfektion von Trinkwasserinstallationen.

Warum reicht einfaches Spülen gegen Legionellen häufig nicht aus?

Legionellen sind Bakterien, die sich unter günstigen Bedingungen in wasserführenden technischen Anlagen vermehren können.

Besonders günstige Vermehrungsbedingungen bestehen bei Temperaturen zwischen etwa 25 und 45 °C.

Neben der Wassertemperatur spielen auch die Aufenthaltsdauer des Wassers und die Verfügbarkeit von Nährstoffen eine wesentliche Rolle.

Legionellen kommen nicht ausschließlich im frei fließenden Wasser vor. Sie können auch in mikrobiellen Biofilmen auf wasserberührten Oberflächen vorhanden sein.

Wird eine Wasserleitung gespült, wird zunächst vor allem das darin befindliche Wasser ausgetauscht.

Damit ist jedoch nicht nachgewiesen, dass auch die Legionellenbelastung innerhalb des gesamten Systems zuverlässig beseitigt wurde.

Es gibt dafür mehrere Gründe.

1. Legionellen können sich in Biofilmen befinden

In Trinkwasserleitungen, Warmwasserspeichern, Armaturen und anderen wasserberührten Bauteilen können sich Biofilme bilden.

Ein Biofilm ist eine Gemeinschaft von Mikroorganismen, die in einer schützenden Matrix auf Oberflächen lebt.

Legionellen können Bestandteil dieser mikrobiellen Lebensgemeinschaft sein.

Der Biofilm bietet den Bakterien Bedingungen, unter denen sie sich gegenüber Veränderungen ihrer Umgebung anders verhalten können als frei im Wasser befindliche Mikroorganismen.

Das Problem: Ein einfacher Wasserwechsel entfernt einen bestehenden Biofilm nicht zwangsläufig.

Durch das Spülen wird zwar das Wasser ausgetauscht, die mikrobielle Besiedlung an den Oberflächen kann aber weiterhin bestehen.

Unter geeigneten Bedingungen können anschließend erneut Legionellen in das Wasser gelangen.

Deshalb reicht ein zunächst verbesserter Laborwert allein nicht aus, um eine nachhaltige Sanierung der Trinkwasserinstallation zu belegen.

2. Bei einer systemischen Kontamination ist nicht nur eine einzelne Armatur betroffen

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einer lokalen und einer systemischen Legionellenkontamination.

Lokale Legionellenkontamination

Bei einer lokalen Kontamination ist beispielsweise eine einzelne Entnahmearmatur, ein Duschschlauch oder ein Duschkopf betroffen.

In solchen Fällen können gezielte hygienische Maßnahmen an der betreffenden Entnahmestelle sinnvoll sein.

Ob eine Reinigung, ein Austausch oder weitere Maßnahmen erforderlich sind, muss anhand des konkreten Befundes beurteilt werden.

Systemische Legionellenkontamination

Bei einer systemischen Kontamination sind zentrale Bereiche der Trinkwasserinstallation betroffen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Trinkwassererwärmer

  • Warmwasserspeicher

  • Warmwasserverteilleitungen

  • Zirkulationsleitungen

  • Zirkulationsrücklauf

  • Mehrere angeschlossene Entnahmestellen

Werden Legionellen bereits am Speicheraustritt und im Zirkulationsrücklauf festgestellt, kann dies auf eine zentrale Kontamination hinweisen.

Das Spülen einzelner Wasserhähne beseitigt in diesem Fall nicht zwangsläufig die Kontamination innerhalb der zentralen Anlagenteile.

Vielmehr muss die gesamte betroffene Trinkwasserinstallation fachgerecht untersucht und die Ursache des Legionellenbefalls ermittelt werden.

3. Das Erhöhen der Warmwassertemperatur ersetzt keine Sanierung

Ein häufiger Vorschlag bei Legionellenbefall lautet:

„Wir stellen den Warmwasserspeicher einfach auf 60 °C.“

Eine solche Temperaturkorrektur kann notwendig und fachlich richtig sein.

Bei den üblichen zentralen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind nach den einschlägigen technischen Regeln insbesondere folgende Temperaturen maßgeblich:

Mindestens 60 °C am Austritt des Trinkwassererwärmers

Mindestens 55 °C im Zirkulationssystem

Diese Temperaturen sollen die Vermehrung von Legionellen begrenzen.

Dabei ist jedoch zwischen dem Erreichen der erforderlichen Betriebstemperaturen und einer gezielten Desinfektionsmaßnahme zu unterscheiden.

Warum 60 °C am Speicher nicht automatisch ausreichen

Selbst wenn am Austritt des Warmwasserspeichers 60 °C gemessen werden, bedeutet das nicht, dass diese Temperatur in allen Bereichen der Trinkwasserinstallation anliegt.

Mögliche Ursachen sind:

  • Mangelhaft eingestellte Zirkulationsstränge

  • Fehlender hydraulischer Abgleich

  • Zu geringe Zirkulationsvolumenströme

  • Wärmeverluste in den Leitungen

  • Selten genutzte Wasserentnahmestellen

  • Stagnierende Leitungsabschnitte

  • Unzureichende Rohrleitungsdämmung

Hinzu kommt, dass eine Temperaturkorrektur bereits vorhandene Biofilme und Legionellenkontaminationen nicht unmittelbar und nachweislich vollständig beseitigt.

Eine dauerhaft richtige Warmwassertemperatur ist eine wesentliche Voraussetzung für die Trinkwasserhygiene. Sie ist jedoch kein automatischer Nachweis einer erfolgreichen Legionellensanierung.

4. Spülen erreicht nicht zwangsläufig sämtliche kontaminierten Leitungsabschnitte

Beim Öffnen eines Wasserhahns fließt Wasser entlang des hydraulisch durchströmten Leitungsweges.

Andere Leitungsabschnitte werden dadurch möglicherweise nicht oder nur unzureichend erfasst.

Besonders problematisch sind beispielsweise:

  • Stillgelegte Leitungen

  • Nicht mehr genutzte Wasseranschlüsse

  • Hydraulisch ungünstige Stichleitungen

  • Unzureichend durchströmte Zirkulationsabschnitte

  • Überdimensionierte Rohrleitungen

  • Ungenutzte oder selten genutzte Gebäudebereiche

Ein Spülplan kann helfen, regelmäßigen Wasseraustausch an definierten Entnahmestellen sicherzustellen.

Er ersetzt jedoch weder die Untersuchung der Anlagenhydraulik noch die Beseitigung vorhandener baulicher Mängel.

Ein Spülplan allein ist deshalb kein ausreichender Beleg dafür, dass eine systemisch kontaminierte Trinkwasserinstallation erfolgreich saniert wurde.

5. Unsachgemäßes Spülen kann Bewohner zusätzlich gefährden

Legionellen werden hauptsächlich durch das Einatmen fein zerstäubter, bakterienhaltiger Wassertröpfchen übertragen.

Solche Aerosole können insbesondere beim Duschen entstehen.

Werden Bewohner angewiesen, eine nachweislich kontaminierte Trinkwasserinstallation eigenständig zu spülen, muss berücksichtigt werden, ob und in welchem Umfang dabei infektiöse Aerosole freigesetzt werden können.

Besonders kritisch kann dies sein, wenn Bewohner aufgefordert werden, belastete Duschen zu betätigen, obwohl bereits eine hygienisch begründete Nutzungseinschränkung besteht.

Nicht jede Spülmaßnahme ist automatisch gefährlich. Das Risiko hängt von der Durchführung, den Entnahmestellen, der Belastungssituation und den getroffenen Schutzvorkehrungen ab.

Spülmaßnahmen in kontaminierten Trinkwasserinstallationen müssen deshalb fachlich beurteilt und so durchgeführt werden, dass vermeidbare Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen beziehungsweise minimiert werden.

Ein vorhandenes Duschverbot darf durch einen Spülplan nicht unterlaufen werden.

6. Warum ein unauffälliger Legionellenbefund nach dem Spülen keine dauerhafte Sicherheit garantiert

Nach einer intensiven Spülung kann die Legionellenkonzentration im entnommenen Wasser niedriger ausfallen.

Daraus lässt sich jedoch nicht automatisch schließen, dass die Ursache der Kontamination dauerhaft beseitigt wurde.

Denn:

  • Die hydraulischen Bedingungen der Installation können unverändert sein.

  • Biofilme können weiterhin vorhanden sein.

  • Stagnationsbereiche können bestehen bleiben.

  • Unzureichende Temperaturen können erneut auftreten.

  • Eine mikrobielle Wiederverkeimung ist möglich.

Außerdem muss eine Nachuntersuchung unter fachgerechten und repräsentativen Bedingungen erfolgen.

Eine unmittelbar nach einer intensiven Spülung entnommene Probe ist nicht zwangsläufig geeignet, den langfristigen hygienischen Zustand des Systems zu beurteilen.

Die Auswahl der Probenahmestellen, die Probenahmebedingungen und die Untersuchungszeitpunkte müssen sich nach der jeweiligen Fragestellung sowie den einschlägigen fachlichen Vorgaben richten.

7. Praxisbeispiel: Erhebliche Legionellenbelastung trotz zentraler Warmwasseranlage

Wie problematisch eine systemische Legionellenkontamination sein kann, zeigt ein anonymisiertes Praxisbeispiel aus einer Wohnanlage.

Bei einer Trinkwasseruntersuchung wurden an vier Probenahmestellen erhöhte Legionellenkonzentrationen festgestellt.

Beispielhafte Untersuchungsergebnisse aus einer betroffenen Trinkwasserinstallation:

Probenahmestelle Legionellenbelastung Wassertemperatur
Speicheraustritt 1.400 KBE/100 ml 51,0 °C
Zirkulationsrücklauf 9.800 KBE/100 ml 44,5 °C
Entnahmestelle Wohnung 1 2.300 KBE/100 ml 41,5 °C
Entnahmestelle Wohnung 2 3.300 KBE/100 ml 40,5 °C

Die Ergebnisse zeigen mehrere hygienisch relevante Auffälligkeiten.

Der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml wurde an sämtlichen untersuchten Stellen überschritten.

Besonders auffällig war der Zirkulationsrücklauf mit 9.800 KBE/100 ml.

Gleichzeitig lagen die Wassertemperaturen am Speicheraustritt und im Zirkulationsrücklauf deutlich unter den üblichen technischen Anforderungen.

Die Ergebnisse sprechen für eine systemische Kontamination der Trinkwasserinstallation.

In einer solchen Situation kann die bloße Empfehlung, die Warmwassertemperatur anzuheben und die Bewohner regelmäßig spülen zu lassen, nicht als Nachweis einer erfolgreichen Sanierung angesehen werden.

Vielmehr muss geklärt werden, weshalb die erforderlichen Temperaturen nicht erreicht wurden und welche zusätzlichen hygienischen oder technischen Maßnahmen notwendig sind.

Eine chemische oder thermische Desinfektion kann dabei unter Berücksichtigung der Anlagenbedingungen Teil eines fachgerechten Sanierungskonzeptes sein.

Entscheidend ist eine nachweislich wirksame und nachhaltige Beseitigung der Kontamination – nicht allein eine kurzfristige Veränderung der Laborwerte.

Hinweis: Das Praxisbeispiel ist anonymisiert. Die Angaben stellen einen Untersuchungsbefund dar; aus ihnen allein ergibt sich keine abschließende Festlegung des Sanierungsverfahrens.

8. Was sagt der DVGW zum Spülen bei Legionellenbefall?

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik unterscheiden zwischen dem bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation, der Prävention mikrobieller Kontaminationen und den Maßnahmen bei bereits bestehenden hygienischen Auffälligkeiten.

Wesentliche technische Grundlagen finden sich insbesondere in der DVGW-W-551-Regelwerksreihe.

DVGW W 551 – Legionellenwachstum vermeiden

Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 behandelt technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums.

Hierzu gehören unter anderem ausreichende Temperaturen, die Vermeidung von Stagnation und der ordnungsgemäße Betrieb der Trinkwasserinstallation.

DVGW W 551-2 – Hygienisch-mikrobielle Auffälligkeiten

Dieses Arbeitsblatt beschreibt die Vorgehensweise bei mikrobiellen Auffälligkeiten.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung und Beseitigung hygienisch relevanter technischer und betrieblicher Mängel.

DVGW W 551-3 – Reinigung und Desinfektion

Dieses Arbeitsblatt behandelt unter anderem die Reinigung und Desinfektion von Trinkwasserinstallationen.

Dabei werden die Anwendungsbereiche und technischen Anforderungen an geeignete Verfahren beschrieben.

Die wesentliche fachliche Unterscheidung lautet: Ein regelmäßiger Wasseraustausch ist Teil des hygienischen Betriebs. Eine bereits bestehende systemische Kontamination erfordert dagegen eine anlagenbezogene Ursachenklärung und ein geeignetes Maßnahmenkonzept.

9. Welche Maßnahmen sind bei starkem Legionellenbefall sinnvoll?

Bei einer ausgeprägten oder systemischen Legionellenkontamination müssen die notwendigen Maßnahmen anhand des konkreten Befundes festgelegt werden.

Ursachenklärung und technische Überprüfung

Zunächst ist die Trinkwasserinstallation fachgerecht zu untersuchen.

Dabei werden insbesondere die Warmwassertemperaturen, die Zirkulation, die hydraulischen Verhältnisse und mögliche Stagnationsbereiche betrachtet.

Korrektur der Betriebsbedingungen

Werden unzureichende Temperaturen oder andere technische Mängel festgestellt, müssen die betreffenden Betriebsbedingungen korrigiert werden.

Hierzu können beispielsweise eine Anpassung der Warmwasserbereitung, die Überprüfung der Zirkulationspumpe oder ein hydraulischer Abgleich gehören.

Thermische Desinfektion

Unter geeigneten technischen Bedingungen kann eine thermische Desinfektion zur Reduzierung der Legionellenbelastung eingesetzt werden.

Das klassische Verfahren sieht eine Behandlung mit mindestens 70 °C über mindestens drei Minuten an den relevanten Entnahmestellen vor.

Die erforderlichen Temperaturen und Einwirkzeiten müssen tatsächlich erreicht werden.

Eine bloße Erhöhung der Speichertemperatur auf 70 °C ist damit nicht gleichzusetzen.

Chemische Desinfektion

Alternativ oder ergänzend kann unter geeigneten Bedingungen eine chemische Desinfektion der Trinkwasserinstallation infrage kommen.

Dabei werden geeignete Desinfektionsmittel unter kontrollierten Bedingungen eingesetzt.

Entscheidend sind insbesondere die Wirkstoffkonzentration, die Einwirkzeit, die hydraulische Verteilung und die Werkstoffverträglichkeit.

Eine fachgerecht durchgeführte chemische Desinfektion kann die mikrobiologische Belastung reduzieren.

Auch dieses Verfahren ersetzt jedoch nicht die Beseitigung technischer Ursachen.

Nachhaltige technische Sanierung

Bei festgestellten baulichen oder hydraulischen Mängeln können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein.

Beispiele sind der Rückbau von Totleitungen, die Optimierung der Warmwasserzirkulation und die Beseitigung dauerhaft ungünstiger Temperaturverhältnisse.

Kontrolluntersuchungen

Nach den getroffenen Maßnahmen muss die Wirksamkeit unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben überprüft werden.

Der Umfang und die Zeitpunkte der Untersuchungen hängen von der Kontaminationssituation, den durchgeführten Maßnahmen und gegebenenfalls behördlichen Anordnungen ab.

10. Was gilt nach § 51 Trinkwasserverordnung bei Legionellenbefall?

Der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. beträgt 100 koloniebildende Einheiten (KBE) je 100 ml Trinkwasser.

Wird dieser Wert erreicht, ergeben sich für den Betreiber die gesetzlichen Pflichten nach § 51 Trinkwasserverordnung.

Hierzu gehören insbesondere:

1. Anzeige an das Gesundheitsamt

Der Betreiber muss die Überschreitung unverzüglich anzeigen, sofern ihm kein Nachweis vorliegt, dass die zugelassene Untersuchungsstelle die Anzeige bereits vorgenommen hat.

2. Untersuchung der Ursachen

Die Ursachen müssen untersucht werden. Hierzu gehören eine Ortsbesichtigung und die Überprüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.

3. Schriftliche Risikoabschätzung

Eine schriftliche Risikoabschätzung muss unter Beachtung der maßgeblichen Empfehlung des Umweltbundesamtes erstellt werden.

4. Erforderliche Schutzmaßnahmen

Der Betreiber muss die zum Schutz der Gesundheit notwendigen Maßnahmen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchführen.

5. Dokumentation und Information

Die ergriffenen Maßnahmen müssen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen dokumentiert und dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den betroffenen Verbrauchern sind ebenfalls zu beachten.

Ein bloßer Spülplan entbindet den Betreiber nicht von diesen Pflichten.

Ebenso wenig kann eine mündliche Empfehlung des Heizungsbauers oder Sanitärinstallateurs die erforderliche Risikoabschätzung oder die gesetzlichen Betreiberpflichten ersetzen.

11. Wer trägt die Verantwortung – Eigentümer, Hausverwaltung oder Installateur?

Für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach der Trinkwasserverordnung ist grundsätzlich der jeweilige Betreiber der betroffenen Wasserversorgungsanlage verantwortlich.

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft dies regelmäßig die Gemeinschaft als Betreiberin der gemeinschaftlichen Trinkwasserinstallation.

Die Hausverwaltung nimmt im Rahmen ihrer gesetzlichen und vertraglichen Befugnisse entsprechende Verwaltungsaufgaben wahr.

Ein beauftragter Installateur oder Heizungsbauer kann technische Arbeiten ausführen, Temperaturen überprüfen und Empfehlungen aussprechen.

Seine Empfehlung, lediglich zu spülen oder die Warmwassertemperatur zu erhöhen, hebt die gesetzlichen Pflichten des Betreibers jedoch nicht auf.

Gerade bei deutlichen oder wiederkehrenden Legionellenkontaminationen sollte deshalb dokumentiert werden, welche Untersuchungsergebnisse vorliegen, welche technischen Maßnahmen vorgeschlagen wurden und weshalb diese als ausreichend oder ergänzungsbedürftig bewertet werden.

12. Wann ist ein Spülplan trotzdem sinnvoll?

Trotz seiner Grenzen ist regelmäßiger Wasseraustausch ein wichtiger Bestandteil der Trinkwasserhygiene.

Ein fachgerecht erstellter Spülplan kann insbesondere sinnvoll sein:

  • Zur Vermeidung längerer Stagnationszeiten

  • In selten genutzten Gebäudebereichen

  • Bei zeitweise leerstehenden Wohnungen

  • Während längerer Betriebsunterbrechungen

  • Als Bestandteil eines abgestimmten Hygienekonzeptes

  • Begleitend zu geeigneten Sanierungsmaßnahmen

Der Spülplan muss auf die jeweilige Installation und Nutzung abgestimmt werden.

Bei einer nachgewiesenen Legionellenkontamination sind dabei besondere Schutzanforderungen zu berücksichtigen.

Ein Spülplan ist eine mögliche Maßnahme zum Wasseraustausch – aber kein Ersatz für eine erforderliche Legionellensanierung.

13. Warum ProCalor bei Legionellenbefall fachliche Unterstützung empfiehlt

Eine Legionellenkontamination lässt sich nicht allein durch eine veränderte Einstellung an der Heizungsanlage beurteilen.

Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Wasserqualität, Temperaturen, Leitungsnetz, Zirkulation und bestimmungsgemäßem Betrieb.

Insbesondere bei erhöhten Legionellenkonzentrationen müssen Maßnahmen nachvollziehbar geplant, durchgeführt und kontrolliert werden.

Die ProCalor GmbH – LegionellenKiller unterstützt Immobilieneigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Fragen zur Trinkwasserhygiene.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  • Legionellenuntersuchungen in Trinkwasserinstallationen

  • Organisation fachgerechter Probenahmen und Laboranalysen

  • Unterstützung bei der Einordnung positiver Legionellenbefunde

  • Fachliche Beratung zu notwendigen Schutz- und Folgemaßnahmen

  • Beratung zu Möglichkeiten und Grenzen von Spülmaßnahmen

  • Information über thermische und chemische Desinfektionsverfahren

  • Chemische Desinfektion im vereinbarten Leistungsumfang

  • Koordination erforderlicher Kontroll- und Nachuntersuchungen

  • Unterstützung bei der Dokumentation der getroffenen Maßnahmen

Unser Ziel ist es, Eigentümer und Hausverwaltungen bei einer fachlich nachvollziehbaren Legionellenbekämpfung zu unterstützen.

Legionellenbefall trotz Spülen? Jetzt ProCalor kontaktieren

Ihr Heizungsbauer empfiehlt lediglich das Spülen der Wasserleitungen oder die Erhöhung der Warmwassertemperatur, obwohl erhöhte Legionellenwerte festgestellt wurden?

Lassen Sie fachlich prüfen, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen im konkreten Fall ausreichen.

ProCalor unterstützt Sie bei der Bewertung Ihres Legionellenbefundes, informiert über geeignete Schutzmaßnahmen und bietet chemische Desinfektionsmaßnahmen im vereinbarten Leistungsumfang an.

Jetzt Legionellenbefund bewerten lassen und Beratung anfragen.


Häufig gestellte Fragen: Legionellen und Spülen

Kann man Legionellen durch Spülen entfernen?

Regelmäßiges Spülen kann stagnierendes Wasser austauschen und unter geeigneten Bedingungen die Legionellenbelastung im entnommenen Wasser reduzieren. Eine systemische Legionellenkontamination lässt sich dadurch jedoch nicht zuverlässig als beseitigt nachweisen.

Wie lange muss man Wasser laufen lassen, um Legionellen zu entfernen?

Es gibt keine allgemeingültige Spüldauer, mit der eine bereits kontaminierte Trinkwasserinstallation sicher von Legionellen befreit werden kann. Spülmaßnahmen müssen anhand der Anlagenbedingungen und des jeweiligen Ziels beurteilt werden.

Reicht es, das Warmwasser auf 60 °C einzustellen?

Die Einhaltung ausreichender Warmwassertemperaturen ist eine wesentliche Voraussetzung für den hygienischen Betrieb. Die Einstellung des Speichers auf 60 °C allein gewährleistet jedoch weder ausreichende Temperaturen im gesamten Leitungsnetz noch die Beseitigung einer bestehenden Kontamination.

Sterben Legionellen bei 60 °C sofort ab?

Nein. Die thermische Inaktivierung hängt von der tatsächlich erreichten Temperatur und der Einwirkdauer ab. Eine Speichertemperatur von 60 °C stellt keine vollständige thermische Anlagendesinfektion dar.

Kann ein Installateur bei Legionellenbefall einfach einen Spülplan empfehlen?

Ein Spülplan kann Bestandteil geeigneter Maßnahmen sein. Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes müssen jedoch die gesetzlichen Pflichten erfüllt und die Ursachen untersucht werden. Ob Spülen ausreicht, lässt sich nicht ohne die erforderliche fachliche Bewertung entscheiden.

Kann man trotz Legionellenbefall duschen?

Das hängt von der konkreten Befundlage, dem Gesundheitsrisiko und etwaigen Schutzanordnungen ab. Bei einem bestehenden Duschverbot darf dieses nicht eigenmächtig aufgehoben werden. Geeignete endständige Legionellenfilter können unter bestimmten Voraussetzungen Bestandteil eines vorübergehenden Schutzkonzeptes sein.

Können Legionellen nach dem Spülen wieder auftreten?

Ja. Wenn die Ursachen der Kontamination fortbestehen, können nach einer vorübergehenden Reduzierung der Legionellenbelastung erneut erhöhte Werte auftreten.

Ist eine chemische Desinfektion bei Legionellen immer notwendig?

Nein. Ob eine chemische Desinfektion erforderlich oder sinnvoll ist, hängt von der Kontaminationssituation und dem Ergebnis der fachlichen Ursachenklärung ab.

Muss nach dem Spülen eine Legionellen-Nachuntersuchung durchgeführt werden?

Ob und wann Untersuchungen erforderlich sind, richtet sich nach der Befundsituation, den gesetzlichen Anforderungen, dem Untersuchungsziel und gegebenenfalls behördlichen Vorgaben. Eine bloße Spülmaßnahme ersetzt eine notwendige fachgerechte Erfolgskontrolle nicht.

Was passiert, wenn der Legionellenbefall nicht fachgerecht beseitigt wird?

Bestehen die Ursachen der Kontamination weiter, können auch künftig erhöhte Legionellenkonzentrationen auftreten. Zudem können nicht erfüllte gesetzliche Betreiberpflichten rechtliche Konsequenzen haben.

Wer haftet bei Legionellenbefall im Mehrfamilienhaus?

Die Verantwortung hängt von den gesetzlichen Pflichten, den konkreten Zuständigkeiten und den Umständen des Einzelfalls ab. Betreiber müssen insbesondere ihre Pflichten nach der Trinkwasserverordnung erfüllen. Ob darüber hinaus eine zivil- oder strafrechtliche Haftung entsteht, bedarf einer gesonderten Prüfung.


Fachliche Grundlagen und weiterführende Informationen

Trinkwasserverordnung – § 51 Handlungspflichten bei Legionella spec.

https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/__51.html

DVGW – Vermeidung von Legionellen im Trinkwasser

https://www.dvgw.de/themen/wasser/wasserqualitaet/vermeidung-von-legionellen-im-trinkwasser

DVGW – Desinfektion in der Trinkwasserinstallation

https://www.dvgw.de/themen/wasser/wasserqualitaet/desinfektion-in-der-trinkwasser-installation

Robert Koch-Institut – Legionellose und Trinkwasserhygiene

https://www.rki.de

Maßgebliche technische Regelwerke

  • DVGW W 551:2004-04

  • DVGW W 551-1, Entwurf Mai 2026

  • DVGW W 551-2:2022-08

  • DVGW W 551-3:2022-08

Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen fachlichen Aufklärung und ersetzen keine anlagenbezogene Untersuchung oder Risikoabschätzung.