Legionellenbefall – Ablauf der Desinfektion und gesetzliche Fristen der Nachuntersuchungen
Legionellen im Trinkwasser festgestellt? Für Eigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen beginnt damit ein gesetzlich und technisch geregelter Prozess zur Ursachenklärung, Legionellenbekämpfung und anschließenden Erfolgskontrolle.
Eine einmalige Desinfektion reicht häufig nicht aus, um die Trinkwasserinstallation dauerhaft hygienisch sicher zu betreiben. Entscheidend sind die Beseitigung der Kontaminationsursachen sowie die anschließenden Legionellen-Nachuntersuchungen.
Doch wann muss die erste Nachuntersuchung erfolgen? Warum sind weitere Kontrollen nach drei und sechs Monaten notwendig? Und wann kann die Trinkwasserinstallation wieder in den regulären dreijährigen Untersuchungsrhythmus übergehen?
Die ProCalor GmbH | LegionellenKiller.com unterstützt Immobilieneigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Legionellenuntersuchungen, chemischen Desinfektionsmaßnahmen und der Organisation erforderlicher Nachuntersuchungen.
Was passiert bei einem positiven Legionellenbefund?
Legionellen sind Bakterien, die sich unter ungünstigen Bedingungen in Trinkwasserinstallationen vermehren können.
Besonders problematisch ist das Einatmen legionellenhaltiger Wassertröpfchen, beispielsweise beim Duschen. Dies kann zu schweren Atemwegserkrankungen bis hin zur Legionärskrankheit führen.
Die Trinkwasserverordnung legt für Legionella spec. einen technischen Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml Trinkwasser fest.
Wird dieser Wert erreicht, entstehen für den Betreiber der Trinkwasserinstallation konkrete Handlungspflichten gemäß § 51 Trinkwasserverordnung.
Dazu gehören insbesondere die Anzeige an das Gesundheitsamt, soweit diese nicht bereits durch die zugelassene Untersuchungsstelle erfolgt ist, die unverzügliche Ursachenklärung, eine schriftliche Risikoabschätzung sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz.
Der Ablauf bei Legionellenbefall – sieben Schritte zur Erfolgskontrolle
Nachfolgend erläutern wir ein typisches Kontrollschema anhand der veröffentlichten Vorgaben des Gesundheitsamtes Stuttgart.
Die dargestellten Nachuntersuchungsfristen beruhen auf den einschlägigen technischen Regeln und den behördlichen Handlungsempfehlungen. Die konkreten Vorgaben des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes sind zu berücksichtigen.
Schritt 1: Legionellenbefall feststellen und bewerten
Am Anfang steht der Nachweis von Legionellen durch eine fachgerechte Trinkwasseruntersuchung.
Die Laborergebnisse werden in KBE/100 ml angegeben.
Wird der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht, ist der Betreiber gemäß § 51 TrinkwV verpflichtet, die erforderlichen Schritte zur Ursachenklärung und zum Gesundheitsschutz einzuleiten.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem lokalen Befall einzelner Entnahmestellen und einer systemischen Kontamination der gesamten Warmwasserinstallation.
Werden beispielsweise Legionellen bereits am Warmwasserspeicher oder im Zirkulationsrücklauf nachgewiesen, kann dies auf eine zentrale Kontamination hinweisen.
Bei einer solchen Situation reicht es nicht aus, lediglich einzelne Armaturen auszutauschen oder die Leitungen kurzzeitig zu spülen.
Schritt 2: Ursachenklärung, Schutzmaßnahmen und Sanierung
Die gesetzlichen Handlungspflichten erfordern eine fachgerechte Untersuchung der Ursachen.
Mögliche technische Mängel sind beispielsweise:
Zu niedrige Warmwassertemperaturen
Mangelhafte Warmwasserzirkulation
Fehlender hydraulischer Abgleich
Stagnation in selten genutzten Leitungsabschnitten
Totleitungen oder überdimensionierte Rohrleitungen
Fremderwärmung von Kaltwasser
Biofilme innerhalb der Trinkwasserinstallation
Abhängig vom Befund müssen geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
Bei erheblichen Kontaminationen können beispielsweise Einschränkungen der Duschnutzung oder geeignete endständige Legionellenfilter erforderlich beziehungsweise sinnvoll sein.
Zur Bekämpfung der Kontamination können außerdem thermische oder chemische Desinfektionsverfahren eingesetzt werden.
ProCalor bietet die chemische Desinfektion von Trinkwasserinstallationen im vereinbarten Leistungsumfang an.
Eine Desinfektionsmaßnahme ersetzt jedoch nicht die Beseitigung technischer Ursachen.
Das Gesundheitsamt Stuttgart weist ausdrücklich darauf hin, dass Spülen und Desinfizieren eine notwendige Mängelbeseitigung nicht ersetzen können.
Schritt 3: Erste Legionellen-Nachuntersuchung – nach einer Woche
Nach dem Kontrollschema des Gesundheitsamtes Stuttgart ist eine erste weitergehende Legionellen-Nachuntersuchung eine Woche nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
Diese Untersuchung dient der unmittelbaren Erfolgskontrolle.
Dabei wird überprüft, ob die durchgeführten Maßnahmen zu einer ausreichenden Reduzierung der Legionellenbelastung geführt haben.
Der Untersuchungsumfang soll dem einer weitergehenden Untersuchung entsprechen.
Wichtig: Die erste Nachuntersuchung dient nicht nur dazu, einzelne zuvor auffällige Wasserentnahmestellen erneut zu beproben. Vielmehr muss der Untersuchungsumfang geeignet sein, den hygienischen Zustand der betroffenen Trinkwasserinstallation zu beurteilen.
Wird bei dieser Kontrolle erneut der technische Maßnahmenwert erreicht, sind das bisherige Sanierungskonzept und die Ursachenklärung zu überprüfen.
Schritt 4: Zweite Legionellen-Nachuntersuchung – nach drei Monaten
Die nächste weitergehende Nachuntersuchung erfolgt nach dem Stuttgarter Kontrollschema etwa drei Monate nach Abschluss der Sanierung.
Sie dient der Überprüfung des längerfristigen Sanierungserfolges.
Eine zunächst erfolgreiche Desinfektion garantiert nämlich nicht, dass sich Legionellen unter ungünstigen Betriebsbedingungen nicht erneut vermehren.
Insbesondere fortbestehende technische Mängel oder nicht ausreichend durchströmte Rohrleitungen können eine Wiederverkeimung begünstigen.
Bei der zweiten Nachuntersuchung wird deshalb kontrolliert, ob die Trinkwasserinstallation auch nach einer längeren Betriebsphase hygienisch unauffällig geblieben ist.
Schritt 5: Dritte Legionellen-Nachuntersuchung – nach sechs Monaten
Eine weitere Nachuntersuchung erfolgt im klassischen Stuttgarter Schema etwa sechs Monate nach Abschluss der Sanierung.
Auch diese Untersuchung wird im Umfang einer weitergehenden Untersuchung durchgeführt.
Sie dient dazu, die Nachhaltigkeit der getroffenen Maßnahmen zu überprüfen.
Dabei muss insbesondere festgestellt werden, ob die technischen Betriebsbedingungen weiterhin geeignet sind, eine erhebliche Legionellenvermehrung zu vermeiden.
Erst wenn die drei weitergehenden Nachuntersuchungen unauffällig geblieben sind, kann nach dem Stuttgarter Schema die nächste Untersuchungsstufe folgen.
Schritt 6: Vierte Untersuchung – nach weiteren zwölf Monaten
Nach drei unauffälligen Nachuntersuchungen sieht das Gesundheitsamt Stuttgart eine weitere orientierende beziehungsweise systemische Legionellenuntersuchung im Abstand von einem Jahr vor.
Das bedeutet:
Die vierte Untersuchung findet bei unverändertem Kontrollablauf etwa 18 Monate nach dem Abschluss der Sanierung statt.
Anders als bei den ersten drei weitergehenden Nachuntersuchungen handelt es sich hierbei um eine orientierende beziehungsweise systemische Untersuchung.
Sie dient zur erneuten Überprüfung der Trinkwasserinstallation nach einer längeren Betriebsphase.
Wird auch bei dieser Untersuchung der technische Maßnahmenwert nicht erreicht, kann unter den entsprechenden Voraussetzungen der Übergang zu den regulären gesetzlichen Untersuchungshäufigkeiten erfolgen.
Schritt 7: Rückkehr zur regulären Legionellenuntersuchung
Nach erfolgreicher Sanierung und Abschluss der erforderlichen Kontrollen gelten grundsätzlich wieder die für die jeweilige Wasserversorgungsanlage vorgeschriebenen Untersuchungsintervalle.
Für untersuchungspflichtige Anlagen in vermieteten Mehrfamilienhäusern mit ausschließlich gewerblicher Trinkwasserabgabe beträgt das Untersuchungsintervall nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a TrinkwV mindestens alle drei Jahre.
Für Einrichtungen mit öffentlicher Trinkwasserabgabe gilt grundsätzlich eine jährliche Untersuchungspflicht, soweit keine gesetzlich zulässige abweichende Festlegung besteht.
Die Rückkehr zum Dreijahresrhythmus setzt daher voraus, dass die entsprechende Anlage unter diese gesetzlichen Bestimmungen fällt und keine weitergehenden behördlichen Vorgaben bestehen.
Gesetzliche Grundlagen der Legionellen-Nachuntersuchungen
Die gesetzlichen Pflichten und die technischen Untersuchungsintervalle müssen unterschieden werden.
§ 51 Trinkwasserverordnung – Handlungspflichten des Betreibers
Diese Vorschrift verpflichtet den Betreiber bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes zur Ursachenklärung, schriftlichen Risikoabschätzung und Durchführung der erforderlichen Gesundheitsschutzmaßnahmen.
Die Vorschrift legt selbst jedoch keine allgemeinen Nachuntersuchungsfristen von einer Woche, drei Monaten oder sechs Monaten fest.
DVGW-Arbeitsblatt W 551 – Technische Maßnahmen gegen Legionellen
Das DVGW-Regelwerk enthält die fachlichen Grundlagen für die Untersuchung, Bewertung und Bekämpfung von Legionellenkontaminationen.
Die technischen Regeln werden bei der Festlegung geeigneter Untersuchungs- und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt.
Vorgaben der Gesundheitsämter
Die Gesundheitsämter können für konkrete Kontaminationsfälle und Sanierungsmaßnahmen zusätzliche beziehungsweise abweichende Anforderungen festlegen.
So beschreibt das Gesundheitsamt Stuttgart das Kontrollschema mit Untersuchungen nach einer Woche, drei Monaten, sechs Monaten und weiteren zwölf Monaten.
Andere Gesundheitsämter können hiervon abweichende Abläufe vorsehen.
§ 31 Trinkwasserverordnung – Regelmäßige Legionellenuntersuchung
Diese Vorschrift regelt die regelmäßigen Untersuchungspflichten für bestimmte Wasserversorgungsanlagen, insbesondere den Dreijahresrhythmus bei ausschließlich gewerblicher Trinkwasserabgabe und grundsätzlich jährliche Untersuchungen bei öffentlicher Trinkwasserabgabe.
Was passiert, wenn eine Nachuntersuchung erneut positiv ist?
Wird bei einer Nachuntersuchung erneut der technische Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml erreicht, müssen die Ursachen und die bisherigen Maßnahmen überprüft werden.
Nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes Stuttgart ist in einem solchen Fall die Sanierung zu überprüfen und die Risikoabschätzung zu überarbeiten.
Gegebenenfalls müssen weitere technische oder hygienische Maßnahmen durchgeführt werden.
Nach Abschluss einer erneuten Sanierung ist deren Erfolg wieder durch entsprechende Nachuntersuchungen zu kontrollieren.
Ein erneuter auffälliger Befund bedeutet deshalb, dass die Trinkwasserinstallation nicht einfach in den regulären Untersuchungsrhythmus zurückkehren kann.
Der weitere Ablauf wird anhand des Befundes, des überarbeiteten Maßnahmenkonzeptes und der Anforderungen des zuständigen Gesundheitsamtes festgelegt.
Warum reicht eine einmalige Desinfektion häufig nicht aus?
Legionellen können innerhalb von Biofilmen und schlecht durchströmten Leitungsabschnitten vorkommen.
Eine thermische oder chemische Desinfektion kann die mikrobiologische Belastung reduzieren.
Bleiben jedoch die technischen Ursachen bestehen, kann es erneut zu einer Legionellenvermehrung kommen.
Typische Probleme sind:
Unzureichende Warmwassertemperaturen
Mangelhafte Warmwasserzirkulation
Stagnation und nicht benötigte Leitungsabschnitte
Fehlerhafte Dimensionierung der Trinkwasserinstallation
Nicht bestimmungsgemäßer Anlagenbetrieb
Deshalb ist die nachhaltige Legionellenbekämpfung eine Kombination aus Ursachenklärung, erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und anschließender Erfolgskontrolle.
Auch ein regelmäßiger Spülplan ersetzt diese Maßnahmen bei einer systemischen Kontamination nicht zwangsläufig.
Welche Verantwortung haben Eigentümer und Hausverwaltungen?
Die Pflichten nach der Trinkwasserverordnung treffen grundsätzlich den Betreiber der betroffenen Wasserversorgungsanlage.
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist dies im Bereich der gemeinschaftlichen Trinkwasserinstallation regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Die Hausverwaltung organisiert innerhalb ihrer gesetzlichen und vertraglichen Zuständigkeiten die notwendigen Maßnahmen.
Dazu gehören beispielsweise:
Veranlassung fachgerechter Legionellenuntersuchungen
Koordination von Fachunternehmen
Organisation notwendiger Schutzmaßnahmen
Mitwirkung bei der Erstellung der Risikoabschätzung
Information der betroffenen Bewohner
Koordination von Desinfektionsmaßnahmen
Terminierung der erforderlichen Nachuntersuchungen
Dokumentation der Ergebnisse und Maßnahmen
Die ordnungsgemäße Dokumentation ist besonders wichtig. Nach § 51 Abs. 4 TrinkwV ist die Dokumentation der durchgeführten Gesundheitsschutzmaßnahmen zehn Jahre verfügbar zu halten.
Legionellenbekämpfung und Nachuntersuchungen durch ProCalor
Die ProCalor GmbH | LegionellenKiller.com unterstützt Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei Fragen zur Trinkwasserhygiene und Legionellenbekämpfung.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Organisation und Durchführung von Legionellenuntersuchungen
Koordination fachgerechter Probenahmen und Laboranalysen
Unterstützung bei der Bewertung auffälliger Legionellenbefunde
Beratung zu notwendigen Schutzmaßnahmen
Chemische Desinfektion von Trinkwasserinstallationen
Koordination erforderlicher Kontroll- und Nachuntersuchungen
Unterstützung bei der Terminüberwachung
Dokumentation der erbrachten Untersuchungs- und Desinfektionsleistungen
Beratung zu weiteren technischen und hygienischen Maßnahmen
Wir begleiten unsere Auftraggeber nicht nur bei einer einzelnen Desinfektionsmaßnahme, sondern unterstützen auch bei der Organisation der erforderlichen Nachuntersuchungen.
Unser Ziel ist eine fachgerechte Legionellenbekämpfung und die nachhaltige Verbesserung der Trinkwasserhygiene.
Jetzt Legionellen-Nachuntersuchung oder Desinfektion anfragen
Sie haben einen positiven Legionellenbefund erhalten und benötigen Unterstützung bei der weiteren Vorgehensweise?
Die ProCalor GmbH unterstützt Sie bei der Bewertung der Untersuchungsergebnisse, der chemischen Desinfektion und der Organisation notwendiger Nachuntersuchungen.
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Häufig gestellte Fragen zu Legionellen-Nachuntersuchungen
Wann findet die erste Nachuntersuchung nach Legionellenbefall statt?
Nach dem Kontrollschema des Gesundheitsamtes Stuttgart eine Woche nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen. Abweichende Vorgaben des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes sind zu beachten.
Wann finden die zweite und dritte Legionellen-Nachuntersuchung statt?
Im Stuttgarter Kontrollschema erfolgen sie nach drei und sechs Monaten seit Sanierungsabschluss. Beide Untersuchungen dienen der längerfristigen Erfolgskontrolle.
Ist nach einem Jahr eine weitere Legionellenprüfung notwendig?
Das Gesundheitsamt Stuttgart sieht eine weitere orientierende/systemische Untersuchung ein Jahr nach der dritten Nachuntersuchung vor. Diese liegt damit etwa 18 Monate nach Sanierungsabschluss.
Sind die Fristen gesetzlich vorgeschrieben?
Die gesetzlichen Handlungspflichten ergeben sich insbesondere aus § 51 TrinkwV. Die einzelnen Kontrolltermine ergeben sich aus technischen Regeln und den Vorgaben des jeweiligen Gesundheitsamtes; sie stehen nicht als bundesweit einheitliche Kalenderfristen unmittelbar in § 51 TrinkwV.
Was bedeutet ein Legionellenwert von 100 KBE/100 ml?
Dies ist der technische Maßnahmenwert nach der Trinkwasserverordnung. Bei Erreichen des Wertes entstehen die entsprechenden gesetzlichen Handlungspflichten.
Was passiert, wenn eine Nachuntersuchung wieder Legionellen nachweist?
Das hängt von der nachgewiesenen Konzentration und der Befundsituation ab. Wird erneut der technische Maßnahmenwert erreicht, sind die Ursachen, die Risikoabschätzung und die notwendigen Folgemaßnahmen zu überprüfen.
Muss nach jeder Desinfektion eine Legionellen-Nachuntersuchung durchgeführt werden?
Bei einer Desinfektion zur Sanierung einer kontaminierten Trinkwasserinstallation muss der Erfolg fachgerecht kontrolliert werden. Untersuchungsumfang und Termine sind entsprechend dem Maßnahmenkonzept und den maßgeblichen Vorgaben festzulegen.
Darf nach der Desinfektion sofort wieder geduscht werden?
Die Wiederaufnahme der Duschnutzung hängt von der Art der Desinfektion, der ordnungsgemäßen Wiederinbetriebnahme und den geltenden Nutzungseinschränkungen ab. Ein behördliches Duschverbot darf nicht eigenmächtig aufgehoben werden.
Wann ist eine Legionellenprüfung wieder alle drei Jahre ausreichend?
Bei entsprechend untersuchungspflichtigen Anlagen mit ausschließlich gewerblicher Trinkwasserabgabe kann nach erfolgreichem Abschluss der notwendigen Maßnahmen und Kontrollen wieder der reguläre Dreijahresrhythmus gelten, sofern keine abweichenden Vorgaben bestehen.
Wer trägt die Verantwortung für die Nachuntersuchungen?
Die gesetzlichen Pflichten treffen den jeweiligen Betreiber der betroffenen Wasserversorgungsanlage. Dieser muss die erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen veranlassen.
Rechtliche und fachliche Quellen
Trinkwasserverordnung
§ 31 – Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.
§ 51 – Handlungspflichten des Betreibers
§ 52 – Information der Verbraucher
Gesundheitsamt Stuttgart
Handlungspflichten bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen, Stand Juni 2023, insbesondere Punkt 7 „Nachuntersuchungen“.
https://www.stuttgart.de/medien/ibs/legionellen-handlungspflichten-fuer-betreiber-stand-2023-06.pdf
DVGW-Regelwerk
DVGW W 551 – Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums
DVGW W 551-2 – Hygienisch-mikrobielle Auffälligkeiten
DVGW W 551-3 – Reinigung und Desinfektion
Die dargestellten Fristen entsprechen dem beschriebenen Stuttgarter Kontrollschema. Im konkreten Einzelfall sind die maßgeblichen technischen Regeln und die Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamtes zu berücksichtigen.
